FACHANWALT FÜR MIET- UND WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT
FACHANWALT FÜR BAU- UND ARCHITEKTENRECHT

Rechtsanwalt und Fachanwalt für WEG-Recht, Wohnungseigentum Nürnberg, Fürth

Unsere Kanzlei in Fürth bei Nürnberg berät seit vielen Jahren Eigentümer, Verwalter und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) zu allen Fragen rund um das Wohnungseigentumsrecht. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für WEG-Recht bieten wir praxisnahe und fundierte Unterstützung bei der rechtlichen Gestaltung, Durchsetzung und Verteidigung von Ansprüchen innerhalb von Eigentümergemeinschaften. Konflikte in diesem Bereich betreffen häufig nicht nur juristische, sondern auch emotionale Ebenen. Umso wichtiger ist es, in solchen Situationen auf einen erfahrenen Anwalt an der Seite zählen zu können, der mit Fingerspitzengefühl, Sachverstand und Durchsetzungskraft agiert.

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt die Rechte und Pflichten der einzelnen Wohnungseigentümer und gibt den rechtlichen Rahmen für das Zusammenleben in einer Eigentümergemeinschaft vor. Dabei geht es nicht nur um Fragen der Verwaltung oder die Organisation gemeinschaftlicher Aufgaben, sondern oft auch um tiefgreifende juristische Auseinandersetzungen. Wer ist für Instandhaltungen zuständig? Dürfen bauliche Veränderungen eigenmächtig vorgenommen werden? Welche Rechte stehen einzelnen Eigentümern im Verhältnis zur Gemeinschaft zu? Als Fachanwalt für WEG-Recht kennen wir die Vielzahl dieser Fragen und entwickeln individuelle Lösungen, die auf die jeweilige Situation abgestimmt sind.

Häufige Streitpunkte bei Wohnungseigentum

In der Praxis sind es meist konkrete Anlässe, die eine rechtliche Klärung im Zusammenhang mit Wohnungseigentum erforderlich machen. Besonders häufig geraten Eigentümergemeinschaften über die Frage der Kostenverteilung aneinander. Die Aufteilung der Betriebskosten, Modernisierungen, größere Instandhaltungsmaßnahmen oder auch Sonderumlagen können schnell zu Meinungsverschiedenheiten führen. Hier greifen nicht nur gesetzliche Regelungen, sondern auch Vereinbarungen in der Teilungserklärung sowie die Beschlüsse der Eigentümerversammlung. Als erfahrener Rechtsanwalt mit über 20 Jahren Berufserfahrung können wir in solchen Fällen nicht nur den rechtlichen Rahmen erläutern, sondern auch prüfen, ob Beschlüsse ordnungsgemäß gefasst wurden und ob sie einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würden. Gerade Letzteres ist ohne entsprechende Sachkunde riskant und kann ein erhebliches finanzielles Risiko darstellen.

Ein weiterer häufiger Streitpunkt sind bauliche Veränderungen. Der Einbau einer Klimaanlage, der Austausch von Fenstern oder die Anbringung einer Ladestation für Elektrofahrzeuge führen regelmäßig zu Kontroversen. Nach der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes im Jahr 2020 haben sich hier einige Voraussetzungen geändert, die sorgfältig zu beachten sind. Die klare Abgrenzung zwischen Maßnahmen der Erhaltung, Modernisierung und baulicher Veränderung ist nicht immer einfach, kann jedoch entscheidend für die Wirksamkeit von Beschlüssen und die Pflicht zur Kostentragung sein.

Verwaltung im WEG-Recht

Auch die Rolle des Verwalters bietet immer wieder Anlass zur Auseinandersetzung. Als zentrales Organ der Gemeinschaft ist der Verwalter für die ordnungsgemäße Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums verantwortlich. Dennoch kommt es nicht selten zu Beanstandungen seiner Tätigkeit, etwa aufgrund mangelnder Kommunikation, undurchsichtiger Abrechnungen oder unterlassener Instandsetzungen. Wir vertreten sowohl Eigentümergemeinschaften als auch einzelne Eigentümer bei der Überprüfung, Abberufung oder Bestellung eines Verwalters und prüfen die Rechtmäßigkeit seines Handelns im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

Als Fachanwalt im Wohnungseigentumsrecht mit 20 Jahren Berufserfahrung begleiten wir unsere Mandantinnen und Mandanten sowohl im Vorfeld beratend als auch im Rahmen gerichtlicher Auseinandersetzungen. Unsere Tätigkeit beginnt häufig bei der Prüfung oder Auslegung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen. Gerade diese Dokumente bilden die vertragliche Grundlage für das Miteinander der Eigentümer und weisen oft eine komplexe Struktur auf, die ohne rechtliche Unterstützung schwer verständlich ist. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte zu erkennen, durchzusetzen oder sich gegen unberechtigte Forderungen zu verteidigen.

Kommt es zu Streitigkeiten über Beschlüsse der Eigentümerversammlung, vertreten wir Sie vor Gericht im Anfechtungsverfahren nach § 44 WEG. Dabei prüfen wir, ob die formellen Voraussetzungen eingehalten wurden, ob ein Beschluss ordnungsgemäß zustande gekommen ist und ob dieser inhaltlich gegen geltendes Recht oder die Interessen der Eigentümer verstößt. Auch bei Konflikten mit Nachbarn, etwa wegen Lärmbelästigung, zweckwidriger Nutzung oder des Missbrauchs von Gemeinschaftsflächen, stehen wir Ihnen mit rechtlicher Expertise zur Seite.

Ihr Fachanwalt für WEG-Recht

Unsere Kanzlei in Fürth bei Nürnberg versteht sich nicht nur als rechtlicher Dienstleister, sondern als langfristiger Partner an Ihrer Seite. Wir legen großen Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und eine transparente Kommunikation. Jeder Fall ist individuell, und wir nehmen uns die Zeit, Ihre persönliche Situation sorgfältig zu erfassen und rechtlich fundiert zu analysieren. Durch den Einsatz moderner Kommunikationsmittel schaffen wir kurze Wege und eine gute Erreichbarkeit. So entsteht eine verlässliche Grundlage für Ihre Entscheidungen, sei es in der Eigentümerversammlung, bei Verhandlungen mit Miteigentümern oder in einem gerichtlichen Verfahren.

Wenn Sie auf der Suche nach einem erfahrenen Rechtsanwalt und Fachanwalt im Bereich des WEG-Rechts und Wohnungseigentums sind, freuen wir uns darauf, Sie in unserer Kanzlei in Fürth bei Nürnberg persönlich oder telefonisch zu beraten. Ob präventive Beratung, außergerichtliche Lösungsfindung oder gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche: Wir setzen uns engagiert für Ihre Interessen ein.

Rufen Sie uns jetzt an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Termin in unserer Kanzlei in Fürth bei Nürnberg unter 0911 977 3885.